Platzregeln
ACHTUNG
Das Befahren der Grüns, Vorgrüns und Grünumfelder mit Trolleys und Carts ist verboten.
Das Betreten der Weide rechts von Loch 4, der Feuchtheide rechts von Loch 7, sowie der als “BSL” gekennzeichneten Feuchtbiotope (Loch 4, 7, 8 und 13) ist verboten.
PLATZREGELN
Behördlich schützenswerte Landschaftsteile:
Liegt ein Ball in einem Wasserhindernis / seitlichen Wasserhindernis, das als “BSL” gekennzeichnet ist (Loch 4, 7, 8 und 14) oder ist er darin verloren, so muss mit einem Strafschlag nach Regel 26.1 verfahren werden.
Ausgrenzen innerhalb des Platzes:
Rechte Seite Loch 4 (Schafweide), rechte Seite Loch 7, linke Seite Loch 10 (Driving Range) sowie rechte Seite Loch 12. Weiße Pfosten zwischen der 12. und 13. Spielbahn bezeichnen die Ausgrenze beim Spielen des 12. Lochs. Diese Pfosten sind beim Spielen des 13. Lochs unbewegliche Hemmnisse. (Regel 24-2)
Scheune und Hütten:
Alle Gebäude (Scheune und Hütten) gelten als Bestandteil des Platzes. Keine Erleichterung nach Regel 24.
Sprengwasserauslässe:
Von Sprengwasserauslässen, die innerhalb zweier Schlägerlängen vom Grünrand auf der Spiellinie liegen, kann Erleichterung nach Regel 24-2 in Anspruch genommen werden, wenn der Ball innerhalb zweier Schlägerlängen vom Sprengwasserauslass liegt.
Fläche zum Fallenlassen (Dropping Zone):
Durch Schilder gekennzeichnet auf Loch 9, 11, 12, 13, 15 und 16. Dropping Zone auf Loch 15 durch Schild gekennzeichnet. Diese Dropping Zone gilt für das neben dem befestigtem Weg befindliche seitliche Wasserhindernis.
In Boden in Ausbesserung darf nicht gespielt werden.
(Regel 25 Anmerkung 2)
Ungewöhnlich beschaffener Boden
Schadstellen im Gelände und auf den Grüns, die durch blaue oder weiße Linien gekennzeichnet sind, sind „Ungewöhnlich beschaffener Boden“ nach Regel 25-1. Von diesen Flächen darf nicht gespielt werden. Liegt der Ball eines Spielers darin oder berührt ihn, oder behindern sie Standposition bzw. den Raum des beabsichtigten Schwungs, so muss Erleichterung nach Regel 25-1 in Anspruch genommen werden. Strafe für Verstoß gegen Platzregel:
- Lochspiel – Lochverlust
- Zählspiel – Zwei Schläge
Kot von Schwänen
Kot von Schwänen ist ein bewegliches Hemmnis. Es gilt Regel 24-1. Strafe für Verstoß gegen Platzregel:
- Lochspiel – Lochverlust
- Zählspiel – Zwei Schläge
Spielbetrieb-Platzpflege
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass die Platzpflege zu jeder Zeit absoluten Vorrang hat. Solange ein Greenkeeper sich im Bereich der Grüns, Vorgrüns und Bunker betätigt, darf kein Grün angespielt werden. Entweder verzichtet man – geht zum nächsten Abschlag oder die Wartezeit muss in Kauf genommen werden. Verstöße können nicht hingenommen werden. Analog gilt diese Anweisung auch für alle anderen Platzpflegemaßnahmen und das Mähen der Fairways.
Entfernungen:
Rot: 150 m. Anfang Grün (seitliche Steine)
Weiß: 100 m. Anfang Grün (seitliche Steine)
Raucher haben einen Aschenbecher mitzuführen
Etikette
Das Entfernen von Pitchmarken und Zurücklegen von Divots ist immer wichtig!!
Wir bitten unsere Mitglieder und Gäste um Verständnis, wenn wir regelmäßig Kontrollen durch Marshalls durchführen.
